Die Grundstücksfläche ist die Größe des zum Grundstück gehörenden Bodens. Sie ist von Wohnfläche, Geschossfläche und bebaubarer Fläche zu unterscheiden.

Was bedeutet das im Detail?
Ein Grundstück kann aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen. Angaben zu Flurstücken und Flächen finden sich im Liegenschaftskataster; die rechtliche Zuordnung ist mit den Grundstücksunterlagen abzugleichen. Ein Gartenanteil oder ein Anteil an Gemeinschaftseigentum ist nicht ohne Weiteres eine allein zugeordnete Grundstücksfläche.
Was heißt das für Käufer und Eigentümer?
Für Käufer zählt nicht nur die Quadratmeterzahl. Zuschnitt, Zufahrt, Gelände und die möglichen Nutzungen beeinflussen den praktischen Wert. Aus einer großen Fläche folgt kein Anspruch, sie vollständig zu bebauen. Bei mehreren Flurstücken sollten die angegebenen Flächen und ihre Zuordnung vollständig nachvollziehbar sein.
Worauf Sie achten sollten
- Flurstücke und Gesamtfläche abgleichen.
- Zufahrt und Grundstückszuschnitt prüfen.
- Nutzung und Bebaubarkeit getrennt klären.